Juli 29, 2024

Urlaub mit dem Oldtimer
Neue Bußgelder in Europa

Im Sommer lockt das Abenteuer: Die kurvenreichen Straßen der Alpen, die sonnigen Küsten Italiens und die malerischen Dörfer Kroatiens freuen sich darauf, mit den geliebten Klassikern entdeckt zu werden. Doch Vorsicht: Was als nostalgischer Roadtrip in bester Laune beginnt, kann schnell in einem ärgerlichen Bußgeld-Fiasko enden.

 

Italien, Österreich, Schweiz, Dänemark und Kroatien haben die Schrauben angezogen und die Strafen für Temposünder, Falschparker und andere Verkehrsdelikte kräftig erhöht. Bußgelder in der Schweiz können seit Mai sogar in Deutschland eingetrieben werden. Unser Artikel gibt euch einen Überblick über die neuen Bußgelder und verrät, wie ihr euren Urlaub stressfrei genießen könnt. Denn sind wir ehrlich: Das Knöllchen-Souvenir in Landessprache ist kein schönes Mitbringsel aus dem Urlaub… Für Schweiz-Urlauber gilt doppelte Vorsicht: Früher konnte man ein saftiges Knöllchen z.B. wegen Falschparkens einfach aussitzen, wenn man wieder daheim in Deutschland war. Diese Zeiten sind vorbei. Ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ermöglicht es den Schweizer Behörden, seit 1. Mai Bußgelder auch in Deutschland zu vollstrecken. Dies gilt für Geldstrafen ab 70 Euro oder 80 Franken. Da die Schweizer Bußgeldvorschriften erheblich strenger sind als die deutschen, ist dieser Betrag oft schnell erreicht. So muss man in der Schweiz schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mit einem Bußgeld von mindestens 180 Euro rechnen. Erwischt man euch mit dem Handy am Steuer, sind gleich 100 CHF (103 Euro) fällig. Außerdem gilt natürlich Vignetten-Pflicht: Wer ohne gültigen Maut-Aufkleber auf Schweizer Straßen unterwegs ist, kann gleich 200 Franken Bußgeld vom Urlaubsbudget abziehen.

Weitere Strafen in der Schweiz:

Parken im Haltverbot: 120 CHF (123 Euro)

Innerorts

  • 1–5 km/h zu schnell: 40 CHF
  • 6–10 km/h: 120 CHF
  • 11–15 km/h: 250 CHF
  • Mehr als 25+ km/h zu schnell: Anzeige, Führerschein weg für mindestens 3 Monate

Außerorts

  • 1–5 km/h: 40 CHF
  • 6–10 km/h: 100 CHF
  • 11–15 km/h: 160 CHF

Autobahn

  • 1–5 km/h: 20 CHF
  • 6–10 km/h: 60 CHF
  • 11–15 km/h: 120 CHF
  • 16–20 km/h: 180 CHF
  • Über 35 km/h: Anzeige, Führerausweisentzug für mindestens 3 Monate

 Oldtimer Porsche 356 C © OCC Assekuradeur
Oldtimer Porsche 356 C © OCC Assekuradeur 

Italien

In Italien wurden die Bußgelder in diesem Jahr kräftig erhöht:

Geschwindigkeitüberschreitungen

Innerorts

  • 1-10 km/h zu schnell: 42 - 173 Euro
  • 11-40 km/h zu schnell: 173 - 695 Euro
  • 41-60 km/h zu schnell: 543 - 2.170 Euro
  • Über 60 km/h zu schnell: 845 - 3.382 Euro

Außerorts

  • 1-10 km/h zu schnell: 42 - 173 Euro
  • 11-40 km/h zu schnell: 173 - 695 Euro
  • 41-60 km/h zu schnell: 543 - 2.170 Euro
  • Über 60 km/h zu schnell: 845 - 3.382 Euro

Autobahn

  • 1-10 km/h zu schnell: 42 - 173 Euro
  • 11-40 km/h zu schnell: 173 - 695 Euro
  • 41-60 km/h zu schnell: 543 - 2.170 Euro
  • Über 60 km/h zu schnell: 845 - 3.382 Euro

Achtung: Geschwindigkeitsverstöße, die nachts (22-7 Uhr) begangen werden, können bis zu ein Drittel höher ausfallen (Bußgeldrechner) (Bußgeldkatalog).

Parkverstöße

  • Falschparken in einer Zone mit Parkverbot: 41 - 168 Euro
  • Parken in Bereichen für Behinderte ohne Erlaubnis: 87 - 344 Euro
  • Parken in einer gebührenpflichtigen Zone ohne Zahlung: 41 - 168 Euro

Weitere Verkehrsverstöße

  • Fahren ohne Sicherheitsgurt: 83 - 332 Euro
  • Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung: 165 - 661 Euro
  • Überfahren einer roten Ampel: 167 - 666 Euro
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 - 0,8 Promille): 532 - 2.127 Euro, mögliche Fahrverbote und Fahrzeugbeschlagnahmung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (über 1,5 Promille): 1.500 - 6.000 Euro, Fahrverbot bis zu 2 Jahre, Fahrzeugbeschlagnahmung und Freiheitsstrafe (Bußgeldkatalog) (Bussgeld-Info.de – Bußgeldkatalog 2024).

Es gibt in Italien unterschiedliche Parkzonen, die durch farbige Bordsteine gekennzeichnet sind:

  • Blau: Gebührenpflichtiges Parken
  • Weiß: Kostenloses Parken
  • Schwarz-Gelb: Parkverbot
  • Gelb: Nur für Taxen und Busse (Bußgeldkatalog).

Ford Capri © OCC Assekuradeur
Ford Capri © OCC Assekuradeur 

Österreich

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Innerorts

  • Bis 20 km/h zu schnell: 29 bis 60 Euro
  • Über 40 km/h zu schnell: mindestens 300 Euro, eventuell höhere Strafen möglich

Außerorts

  • Bis 20 km/h zu schnell: 20 bis 50 Euro
  • Über 40 km/h zu schnell: 70 bis 2.180 Euro

Autobahn

  • Bis 20 km/h zu schnell: 30 bis 60 Euro
  • Über 50 km/h zu schnell: bis zu 2.180 Euro

Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Strafen noch höher ausfallen und in extremen Fällen zur Fahrzeugbeschlagnahmung führen (Strafenkatalog) (Bußgeldrechner).

Parkverstöße

  • Parken im Halteverbot: ab 20 Euro
  • Falschparken auf Geh- und Radwegen oder Schutzstreifen: 50 bis 110 Euro

Sonstige Verkehrsverstöße

  • Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: 100 Euro
  • Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht (1. November bis 15. April): 60 bis 5.000 Euro
  • Nichtbildung einer Rettungsgasse: bis zu 726 Euro
  • Alkohol am Steuer (0,5 bis 0,79 Promille): 300 bis 3.700 Euro, ab 0,8 Promille droht ein Fahrverbot von mindestens einem Monat, bei über 1,6 Promille Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate (Bußgeldrechner) (Mautgebühren) (Bußgeldkatalog).

Besondere Regelungen

  • Anonymverfügung: Bußgeld bis zu 365 Euro ohne Eintrag ins Strafregister
  • Strafverfügung: Bußgeld bis zu 600 Euro mit der Möglichkeit, Einspruch einzulegen

Österreichische Bußgelder können aufgrund internationaler Abkommen auch in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie eine Bagatellgrenze von 25 Euro überschreiten. Dies gilt auch für Mahngebühren, die zur ursprünglichen Strafe hinzukommen (Strafenkatalog) (Mautgebühren).


Oldtimer Strafzettel © OCC Assekuradeur 

Dänemark

Wichtig: In Dänemark muss tagsüber zwingend mit Abblendlicht gefahren werden, sonst droht ein Bußgeld von 70 Euro.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Innerorts

  • Bis 20 km/h zu schnell: mindestens 135 Euro
  • Über 50 km/h zu schnell: mindestens 300 Euro

Außerorts und auf Schnellstraßen

  • Bis 20 km/h zu schnell: mindestens 135 Euro
  • Über 50 km/h zu schnell: mindestens 300 Euro

Autobahn

Parkverstöße

  • Allgemeine Parkverstöße: ab 70 Euro
  • Parken in der Nähe von Kreuzungen und Einmündungen (innerhalb von 10 Metern): mindestens 70 Euro (Aktueller Bussgeldkatalog 2024) (ADAC).

Sonstige Verkehrsverstöße

Alkohol am Steuer

  • Allgemeine Promillegrenze: 0,5 Promille
  • Bußgeldberechnung: Monatliches Nettoeinkommen multipliziert mit dem Promillewert
    Beispiel: 0,8 Promille bei einem monatlichen Einkommen von 16.000 Kronen führt zu einer Strafe von etwa 1.700 Euro.
  • Ab 2,0 Promille: Konfiszierung und Versteigerung des Fahrzeugs


Oldtimer VW Bus © OCC Assekuradeur 

Frankreich

Auch im Land der Feinschmecker gelten besondere Regeln: In Frankreich muss ein unbenutzter Alkoholtester im Fahrzeug mitgeführt werden. Außerdem ist die Nutzung von Navigationsgeräten mit Radarwarnfunktionen verboten. Und die Fahrzeuge müssen ganzjährig tagsüber mit Abblendlicht fahren.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Innerorts

  • Bis 20 km/h zu schnell: 135 Euro
  • 21-30 km/h zu schnell: 135 Euro
  • 31-40 km/h zu schnell: 135 Euro
  • Über 40 km/h zu schnell: 1.500 Euro und Fahrverbot von drei Jahren

Außerorts und auf Schnellstraßen

  • Bis 20 km/h zu schnell: 135 Euro
  • Über 50 km/h zu schnell: mindestens 1.500 Euro und Fahrverbot von drei Jahren

Autobahn

  • Bis 20 km/h zu schnell: 135 Euro
  • Über 50 km/h zu schnell: mindestens 1.500 Euro und Fahrverbot von drei Jahren

Parkverstöße

  • Allgemeines Falschparken: mindestens 15 Euro
  • Parken auf gelben Linien: bis zu 135 Euro
  • Parken vor Krankenhäusern: spezielle Regeln und Bußgelder können variieren

Sonstige Verkehrsverstöße

  • Rotlichtverstoß: 135 Euro
  • Überholverstöße: 135 Euro
  • Handy am Steuer: 135 Euro
  • Sicherheitsgurt nicht angelegt: 135 Euro pro Person
  • Fahren ohne Warndreieck und/oder Warnweste: 135 Euro
  • Rauchen im Auto in Anwesenheit einer Person unter 18 Jahren: 68 Euro
  • Nutzung von Radarwarngeräten: bis zu 1.500 Euro und Beschlagnahme des Geräts

Alkohol am Steuer

  • Promillegrenze: 0,5 Promille
  • Fahren mit 0,5 bis 0,8 Promille: 135 Euro
  • Über 0,8 Promille: 4.500 Euro und bis zu zwei Jahre Haft
  • Fahren unter Drogeneinfluss: 4.500 Euro und bis zu zwei Jahre Haft
  • Überschreitung der Promillegrenze und Fahren unter Drogeneinfluss: 9.000 Euro und bis zu drei Jahre Haft

 

Über OCC:
Seit 1984 steht OCC für erstklassigen Versicherungsschutz und stetige Anpassungen. Über 120 Mitarbeiter stehen für 40 Jahre Expertise - OCC ist der führende Anbieter für die Versicherung von Oldtimern, Youngtimern und weiteren historischen und modernen Liebhaberfahrzeugen – auch in Österreich. Mehr Informationen unter: https://occ.eu/at